OLG Saarland, Beschluss vom 30.03.2022, AZ 5 W 15/22

Ausgabe: 05-2022Erbrecht

Zur Annahme einer Alleinerbeneinsetzung der Lebensgefährtin des Erblassers trotz augenscheinlicher Verteilung nur einzelner Nachlassgegenstände auf mehrere Personen, wenn die ihr zugewandten Vermögenswerte aus Sicht des Erblassers den wesentlichen Teil seines Nachlasses darstellten und sie nach dem Testament auf für „Beerdigung und Folgekosten“ verantwortlich zeichnen sollte.

Weitere Informationen: https://openjur.de/u/2395817.html