OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.05.2021, AZ 16 UF 31/21
Ausgabe: 06–2021Familienrecht
Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann im Falle der externen Teilung noch im Beschwerdeverfahren die Wahl eines Zielversorgungsträgers wirksam ausüben (§§ 15 Abs. 1 und 2 VersAusglG, 222 Abs. 2 FamFG), auch wenn bereits in der ersten Instanz eine Frist zur Auswahl eines Zielversorgungsträgers gesetzt worden ist und diese versäumt wurde (Anschluss an OLG Frankfurt Beschluss vom 29.05.2019 — 4 UF 163/18 — FamRZ 2020, 680).
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