OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.07.2021, AZ 19 U 135/20

Ausgabe: 08-2021Erbrecht

§ 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Alt. 1 ZPO kann auf den Fall, dass in erster Instanz über sämtliche Stufen einer Stufenklage insgesamt entschieden worden ist, jedenfalls dann entsprechend angewendet werden, wenn der Ausspruch zur Auskunftsstufe rechtskräftig geworden ist.

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