OLG VerfGH München, Beschluss vom 17.08.2021, AZ Vf. 84-VI-20

Ausgabe: 08-2021Erbrecht

Verfassungsbeschwerde, Beschwerde, Testament, Pflegestufe, Gesundheitszustand, Erbschein, Erblasserin, Verletzung, Rechtsbeschwerde, Wohnrecht, Nacherbe, Wohnungseigentum, Erbscheinsverfahren, Erteilung, handschriftliches Testament, lebenslanges Wohnrecht, Verletzung des Rechts

Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung im Erbscheinsverfahren ist aus Gründen der Subsidiarität wegen der Möglichkeit der Erbenfeststellungsklage regelmäßig unzulässig.

Weitere Informationen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/…