OLG Zwei­brü­cken, Beschluss vom 25.08.2020, AZ 2 WF 151/20

Aus­ga­be: 09–2020Fami­li­en­recht

Das Ver­fah­ren über die Bestim­mung des Kin­der­geld­be­rech­tig­ten (§ 64 Abs. 2 Satz 3 EStG) ist in der Regel mit einem Gegen­stands­wert von 500,00 € zu bemes­sen, denn es han­delt sich um eine Unter­halts­sa­che, die nicht Fami­li­en­streit­sa­che ist, § 51 Abs. 3 Satz 1 FamGKG.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/…