OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.08.2020, AZ 2 WF 151/20

Ausgabe: 09-2020Familienrecht

Das Verfahren über die Bestimmung des Kindergeldberechtigten (§ 64 Abs. 2 Satz 3 EStG) ist in der Regel mit einem Gegenstandswert von 500,00 € zu bemessen, denn es handelt sich um eine Unterhaltssache, die nicht Familienstreitsache ist, § 51 Abs. 3 Satz 1 FamGKG.

Weitere Informationen: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/…