OLG Zwei­brü­cken, Beschluss vom 28.07.2022, AZ 2 UF 37/22

Aus­ga­be: 01–2023Fami­li­en­recht

Der 2. Fami­li­en­se­nat hat ent­schie­den, dass die strik­te Ableh­nung der Imp­fung durch die allein­sor­ge­be­rech­tig­te Kin­des­mut­ter einen Sor­ge­rechts­miss­brauch dar­stellt, der dem Kin­des­wohl zuwi­der­läuft und den Teil­ent­zug der elter­li­chen Sor­ge in Bezug auf die Befug­nis zur Ent­schei­dung über eine Covid-19 Imp­fung und die Anord­nung eines Ergän­zungs­pfle­gers rechtfertigt.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://olgzw.justiz.rlp.de/de/startseite/detai…