OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.10.2021, AZ 3 M 134/21

Ausgabe: 11-2021Familienrecht

Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises über einen Masern(impf)schutz

1. Für die Durchsetzung der gesetzlichen Pflicht zur Vorlage eines Masernimpfschutzes für ein minderjähriges Schulkind (8 Jahre alt) bedarf es einer behördlichen Anordnung gegenüber beiden gemeinsam sorgeberechtigten Elternteilen.

2. Ein (ebenfalls) sorgeberechtigter Elternteil ist im Hinblick auf die ausschließlich dem anderen sorgeberechtigten Elternteil gegenüber erlassene behördliche Vorlageanordnung nicht nach § 42 Abs. 2 VwGO antragsbefugt.

3. Einer Anordnung zur Durchsetzung der gesetzlichen Pflicht zur Vorlage eines Masernimpfschutzes für ein minderjähriges Schulkind wohnt nicht ohne Weiteres die besondere Dringlichkeit ihrer sofortigen Vollziehung inne.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/…