VG Sigmaringen, Beschluss vom 29.05.2020, AZ 6 K 300/17

Ausgabe: 06-2020Erbrecht

Zur Klage- bzw. Prozessführungsbefugnis der Nachkommen eines Stifters gegen die Stiftungsaufsicht im Falle der Aufhebung einer Stiftung durch vorkonstitutionellen gesetzesgleichen Rechtsakt sowie zur Frage der Schaffung eines „Notklagerechts“ stiftungsnaher Dritter im Wege richterlicher Rechtsfortbildung.

Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…