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- OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.02.2026, AZ 6 UF 163/25 12. Februar 2026
- Häusliche Gewalt: Eilantrag zur Anordnung vorläufiger Gewaltschutzmaßnahmen auch längere Zeit nach der Tat möglich 10. Februar 2026
- OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.02.2026, AZ 14 W 33/24 (Wx) 9. Februar 2026
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- OLG Frankfurt, Pressemitteilung vom 09.02.2026, Nr. 07/2026 9. Februar 2026
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Erbrecht, Scheidung und Erbschaftsteuer
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Tel.: 0711 - 3058 9310
Fax: 0711 - 3058 9311
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Internet-Adresse: www.dansef.de
Archive for November, 2009
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„Gestaltungsempfehlungen für die Vermögens- und Unternehmensnachfolge nach der Steuerreform“ am 26.03.2010 in Köln
Referent: Joachim Breithaupt Rechtsanwalt und Steuerberater Osborne Clark Köln Inhalt: 1. Grund der Reform – Das Urteil des BVerfG 2. Ziele und zeitliche Anwendung des neuen ErbStR 3. Neuregelungen bei […]
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Beiordnung eines Rechtsanwalts in Familiensachen bei gerichtlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
(Stuttgart) In einem Beschluss vom 09.11.2009 hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) entschieden, dass einer Antragstellerin in Familiensachen auch bei gerichtlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen ein Rechtsanwalt […]
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Der bloße Übergang einer ertragsteuerlichen Mitunternehmerstellung fällt nicht unter die erbschaftsteuerlichen Befreiungs- und Vergünstigungsvorschriften
(Stuttgart) Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der bloße Übergang einer ertragsteuerlichen Mitunternehmerstellung ohne zivilrechtliche Beteiligung nicht unter die Befreiungs- und Vergünstigungsvorschriften des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG […]
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Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick auf den Unterhaltsbedarf
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der geschiedene Ehemann die Herabsetzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau […]
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