BGH, Beschluss vom 11.02.2026, AZ XII ZB 158/24

Ausgabe: 04-2026Familienrecht

Einem Elternteil fehlt die gemäß § 59 Abs. 1 FamFG erforderliche Beschwerdebefugnis für eine Beschwerde gegen eine Entscheidung, mit der die Anordnung von Maßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB abgelehnt worden ist.

Weitere Informationen: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Ent…