OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.05.2026, AZ 2 ME 51/26

Ausgabe: 05 – 2026Familienrecht

§ 8a SGB VIII (juris: SGB 8) vermittelt den Eltern eines Kindes oder Jugendlichen keine subjektive Rechtsposition, aus der sich ein Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungseinschätzung bzw. eine bestimmte Art und Weise des Vorgehens des Jugendamtes bei der Gefährdungseinschätzung ergeben könnte. Die Regelungen über die Gefährdungseinschätzung in § 8a Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB VIII (juris: SGB 8) steuern lediglich das Verfahren, das der Entscheidung des Jugendamtes über die Erforderlichkeit von Maßnahmen vorgelagert ist, und konkretisieren insofern objektiv-rechtlich den aus dem staatlichen Wächteramt (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) abgeleiteten Schutzauftrag des Staates (Anschluss an HmbOVG, Beschl. v. 30.1.2025 – Bs 141/24 -, juris Rn. 12 ff.)

Weitere Informationen: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/do…