OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2019, AZ 5 UF 46/19
Ausgabe 05/2019, herausgegeben von OLG Karlsruhe

Verhältnismäßigkeit in Gewaltschutzverfahren
Bestehen ernsthafte Anhaltspunkte nur für bestimmte Arten von Verletzungsformen im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2b GewSchG, verbietet es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, darüberhinausgehende Verbote anzuordnen.

Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Oberlandesgerichte&Art=en&Datum=2019&nr=27693&pos=7&anz=55