BGH, Beschluss vom 31.07.2019, AZ XII ZB 108/19
Ausgabe 08-2019, herausgegeben von BGH

Hat der Betroffene in der Anhörung vor dem Amtsgericht der Genehmigung sein er Unterbringung zugestimmt, dann aber gegen den amtsgerichtlichen Beschluss Beschwerde eingelegt und damit zu erkennen gegeben, dass er mit der Unterbringung nicht (mehr) einverstanden ist, hat das Landgericht den Betroffenen erneut anzuhören.

Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=0&nr=98794&pos=2&anz=504