BFH, Beschluss vom 09.05.2019, AZ VI R 43/16
Ausgabe 10-2019, herausgegeben von BFH

Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei unentgeltlicher Hofübergabe
1. NV: Die spätere entgeltliche Ablösung eines dinglich gesicherten Grundstücksrückübertragungsanspruchs, der anlässlich einer unentgeltlichen Hofübertragung vereinbart worden ist, führt mangels betrieblicher Veranlassung nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten.
2. NV: Ebenso wenig führt das Entgelt, auch wenn es anlässlich der Veräußerung des dinglich belasteten Grundstücks vereinbart wird, zu Veräußerungskosten dieses Grundstücks.

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