BGH, Beschluss vom 01.03.2023, AZ XII ZB 444/22

Aus­ga­be: 04–2023Fami­li­en­recht

Bei der Abän­de­rung einer Ent­schei­dung über den Ver­sor­gungs­aus­gleich bleibt ein Anrecht in der Art von Ent­gelt­punk­ten aus dem Zuschlag an Ent­gelt­punk­ten für lang­jäh­ri­ge Ver­si­che­rung (sog. Grund­ren­ten-Ent­gelt­punk­te) außer Betracht, wenn es nicht in die abzu­än­dern­de Erst­ent­schei­dung ein­be­zo­gen war.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…