BGH, Beschluss vom 07.02.2019, AZ V ZB 89/18

Aus­ga­be: 06–2019Erbrecht

Die Pfän­dung und Über­wei­sung des Anteils eines Mit­er­ben am Nach­lass berech­tigt den Voll­stre­ckungs­gläu­bi­ger nicht dazu, den Erb­an­teil frei­hän­dig zu ver­äu­ßern. Hier­zu bedarf es viel­mehr eines geson­der­ten Beschlus­ses des Vollstreckungsgerichts.

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