BGH, Beschluss vom 01.12.2020, AZ XII ZB 244/20

Ausgabe: 11-2020Betreuungsrecht

a) Ist dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. August 2020 –XII ZB 150/20-juris).
b) Ist in erster Instanz die Bestellung eines Verfahrenspflegers unterblieben, hat das Beschwerdegericht das Vorliegen der Voraussetzungen des §276 Abs.1 FamFG erneut zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 –XII ZB 577/17-FamRZ 2018, 1193)

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