OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.08.2023, AZ 18 UF 115/23

Ausgabe: 09-2023Familienrecht

1. Entgeltpunkte aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sog. Grundrenten-Entgeltpunkte) sind auch dann hinreichend verfestigt im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG, wenn sich beim Ausgleichspflichtigen zum Zeitpunkt der Entscheidung nach Beginn der Leistungsphase aufgrund der Einkommensanrechnung nach § 97a SGB VI kein zahlbarer Betrag aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten ergibt.

2. Von einer Unwirtschaftlichkeit im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG ist nicht bereits deshalb auszugehen, weil der Ausgleichsberechtigte zum Zeitpunkt der Entscheidung über ein die maßgebliche Einkommensgrenze für die Einkommensanrechnung nach § 97a SGB VI überschreitendes Einkommen verfügt.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/search