OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.04.2024, AZ 13 WF 26/24

Ausgabe: 05-2024Familienrecht

Dem jeweils beigeordneten Rechtsanwalt erwachsen bis zur Verbindung von bis dahin selbständig geführten Sorgerechtsverfahren nach § 1671 BGB und § 1666 BGB Gebührenansprüche, auch wenn der Gegenstand des Verfahrens jeweils das Sorgerecht ist.

Weitere Informationen: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/do…