(Nürnberg) Mit einer Aufsehen erregenden Entscheidung vom 09.07.2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH) nichtehelichen Lebensgefährten im Falle einer Trennung erstmalig finanzielle Ansprüche zugestanden.

Darauf verweist aufgrund immer noch viel verbreiteter Unkenntnis noch einmal der Berliner  Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, Rechtsanwalt und Notar Norbert W. Kirsch, Landesregionalleiter „Erbrecht für Berlin“ der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. mit Sitz in Nürnberg unter Bezugnahme auf ein Urteil des BGH vom 09.07.2008 – AZ: – XII ZR 179/05. Mit diesem Urteil habe der BGH erstmalig nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (hier: Wohnhaus) geschaffen wurde, dessen Alleineigentümer der andere Partner ist, diesem nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung sowie nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zugesprochen.

Damit werde es für Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften nun einfacher,  finanzielle Ausgleichsansprüche wegen Mitarbeit in der Partnerschaft geltend zu machen, betont Kirsch.

Nicht explizit geklärt sei z. B., ob auch „Schwiegereltern“ von Partnern in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Ausgleichsansprüche für Mithilfe beim Hausbau oder finanzielle Zunwendungen nach obigen Anspruchsgrundlagen geltend machen könnten. Die Parallele, die der BGH hier zur Ehe ziehe, wenn er dieser jedoch nach wie vor einen eigenen Status einräume, lasse jedoch auf die Übertragbarkeit der „Schwiegereltern“-Rechtsprechung auch auf Elternansprüche von nichtehelichen Partnern schließen.

Kirsch empfahl in diesen Fällen eine umfangreiche rechtliche Beratung, wobei er u. a. auch auf die bundesweit mehr als 700 auf Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Scheidungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater in der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung  für Erb- und Familienrecht e. V. – www.dansef.de – verwies.

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