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Aktuelles
- Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer 30. März 2026
- Rückwirkung des § 13b Abs. 10 ErbStG bei Schenkungen auf den 01.07.2016 zulässig 30. März 2026
- OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2026, AZ 5 WF 22/26 12. März 2026
- BGH, Beschluss vom 11.03.2026, AZ XII ZB 387/25 11. März 2026
- OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.03.2026, AZ 20 WF 27/26 10. März 2026
Kontakt
Erbrecht, Scheidung und Erbschaftsteuer
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Tel.: 0711 - 3058 9310
Fax: 0711 - 3058 9311
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(Stuttgart) Besteht eine Erbengemeinschaft, muss jeder einzelne Erbe verklagt werden, um gegen die Gemeinschaft vorgehen zu können. Dies muss allerdings nicht in einem Prozess geschehen. Auch getrennte Prozesse gegen jeden […]
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„Erb- und erbschaftsteuerliche Strategien zur Pflichtteilsvermeidung und –Reduzierung bei Unternehmens- und Privatvermögen“ am 06.11.2010 in München
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„Gestaltungsempfehlungen für die Vermögens- und Unternehmensnachfolge nach der Steuerreform“ am 26.03.2010 in Köln
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