- Startseite
- Der Verband
- Anwalts-/Steuerberatersuche
- Pressemitteilungen
- Urteile/News/Erlässe
- Rechtsdepesche
- Recht A bis Z
- Erbrecht in Europa
- Buch-Tipps
- Kooperationspartner
- Seminare (§ 15 FAO)
- Mitgliedschaft
- DANSEF Zertifizierungen
- Fachanwaltslehrgänge
- Impressum
- Privatsphäre-Einstellungen ändern
- Historie der Privatsphäre-Einstellungen
- Einwilligungen widerrufen
Aktuelles
- Zum Anspruch des Vertragserben gegen den Beschenkten auf Herausgabe eines lebzeitigen Geschenks des Erblassers 10. Juli 2026
- Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer: Vergleichspreise der Gutachterausschüsse unterliegen nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle 28. Juni 2026
- Verfahrenswert des Abfindungsantrags im Versorgungsausgleich 24. Juni 2026
- Zur Auferlegung von Übersetzungskosten für einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Verfahrensbeteiligten. 16. Juni 2026
- Testamentsauslegung Wechselbezüglichkeit und Schlusserbeneinsetzung 8. Juni 2026
Kontakt
Erbrecht, Scheidung und Erbschaftsteuer
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Tel.: 0711 - 3058 9310
Fax: 0711 - 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.dansef.de
Posts by DANSEF
-
OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.05.2020, Az. 1 UF 51/20
OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.05.2020, AZ 1 UF 51/20 Ausgabe: 06-2020Familienrecht Die gegenwärtige Corona-Pandemie rechtfertigt es grundsätzlich nicht, den Umgang zwischen einem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil auszusetzen. Weitere […]
-
BGH, Beschluss vom 13.05.2020, Az. XII ZB 541/19
BGH, Beschluss vom 13.05.2020, AZ XII ZB 541/19 Ausgabe: 06-2020Betreuungsrecht a) §319 Abs.4 FamFG schließt die Möglichkeit, die vor der Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme zwingend gebotene Anhörung des Betroffenen im Wege […]
-
BGH, Beschluss vom 13.05.2020, Az. XII ZB 361/19
BGH, Beschluss vom 13.05.2020, AZ XII ZB 361/19 Ausgabe: 06-2020Familienrecht a)Das Verfahren auf Ersatz der aus dem begrenzten Realsplitting entstandenen Nachteile ist eine Unterhaltssache und als solche eine Familienstreitsache (im […]
-
BGH, Beschluss vom 13.05.2020, Az. XII ZB 427/19
BGH, Beschluss vom 13.05.2020, AZ XII ZB 427/19 Ausgabe: 06-2020Familienrecht a) Ein Annahmebeschluss unterliegt der Anfechtung, soweit damit zugleich ein Antrag zur Namensführung nach §1757 Abs.3 BGB abgelehnt wird. b)Es […]
-
-
-
-
-
-