- Startseite
- Der Verband
- Anwalts-/Steuerberatersuche
- Pressemitteilungen
- Urteile/News/Erlässe
- Rechtsdepesche
- Recht A bis Z
- Erbrecht in Europa
- Buch-Tipps
- Kooperationspartner
- Seminare (§ 15 FAO)
- Mitgliedschaft
- DANSEF Zertifizierungen
- Fachanwaltslehrgänge
- Impressum
- Privatsphäre-Einstellungen ändern
- Historie der Privatsphäre-Einstellungen
- Einwilligungen widerrufen
Aktuelles
- Europäisches Nachlasszeugnis nicht erteilt! 17. Dezember 2025
- BGH, Beschluss vom 24.09.2025, AZ XII ZB 513/24 8. Dezember 2025
- Württemberger Testament: Entlassung des testierenden Ehegatten nur bei grober Pflichtverletzung als Vollstrecker 6. Dezember 2025
- Volle Verpflichtung zur ungefragten Offenbarung bei Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder 20. November 2025
- OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.11.2025, AZ 20 UF 59/25 18. November 2025
Kontakt
Erbrecht, Scheidung und Erbschaftsteuer
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Tel.: 0711 - 3058 9310
Fax: 0711 - 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.dansef.de
Pressemitteilungen
-
Urenkel sind keine Enkel – auch nicht in der Schenkungsteuer
(Stuttgart) Urenkeln steht für eine Schenkung jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 € zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind. Das, so der Nürnberger Fachanwalt […]
-
Steuerpflichtiger Zinsertrag bei verbilligter Veräußerung eines Hausgrundstücks gegen Rentenzahlungen
(Stuttgart) Übertragen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude gegen eine Veräußerungszeitrente an ihre Kinder, fließen den Eltern mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige Zinseinkünfte gemäß § 20 […]
-
Erbschaftsteuerfestsetzung gegen unbekannte Erben
(Stuttgart) Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, können auch unbekannte Erben zur Erbschaftsteuer herangezogen werden. Zumindest dann, wenn ausreichend Zeit bestand, die wahren Erben zu ermitteln, dies aber nicht gelungen […]
-
Betriebsvermögen kann auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungsschädliches „junges Verwaltungsvermögen“ sein
(Stuttgart) Hat ein Betrieb binnen zweier Jahre vor einem Erbfall oder einer Schenkung Verwaltungsvermögen aus Eigenmitteln erworben oder umgeschichtet, fällt insoweit die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Begünstigung des Betriebsvermögens fort. Das, […]
-
-
-
-
-
-