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Aktuelles
- Zum Anspruch des Vertragserben gegen den Beschenkten auf Herausgabe eines lebzeitigen Geschenks des Erblassers 10. Juli 2026
- Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer: Vergleichspreise der Gutachterausschüsse unterliegen nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle 28. Juni 2026
- Verfahrenswert des Abfindungsantrags im Versorgungsausgleich 24. Juni 2026
- Zur Auferlegung von Übersetzungskosten für einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Verfahrensbeteiligten. 16. Juni 2026
- Testamentsauslegung Wechselbezüglichkeit und Schlusserbeneinsetzung 8. Juni 2026
Kontakt
Erbrecht, Scheidung und Erbschaftsteuer
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Tel.: 0711 - 3058 9310
Fax: 0711 - 3058 9311
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Internet-Adresse: www.dansef.de
Pressemitteilungen
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Oberlandesgericht Hamm: Fiktives Arbeitseinkommen bei ungelerntem Unterhaltsschuldner
(Stuttgart) Schuldet ein Vater seinem minderjährigen Kind Unterhalt, kann ihm als ungelernte Arbeitskraft im Rahmen seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit ein fiktives monatliches Nettoeinkommen von über 1.300 Euro zuzurechnen sein, wenn er […]
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Oberlandesgericht Hamm prüft ʺZettel-Testamente
(Stuttgart) Ein ernsthafter Testierwillen kann nicht feststellbar sein, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier errichtet worden ist. Darauf […]
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Oberlandesgericht Hamm konkretisiert Anforderungen an die Einwilligung der Eltern in die ärztliche Behandlung ihrer Kinder
(Stuttgart) Ein ärztlicher Heileingriff bei einem minderjährigen Kind bedarf grundsätzlich der Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern. Erscheint nur ein Elternteil mit dem Kind beim Arzt, darf dieser in von der Rechtsprechung […]
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Oberlandesgericht Hamm: Keine Erbeinsetzung bei unklarer Testamentsbestimmung
(Stuttgart) Enthält ein gemeinschaftliches Ehegattentestament die Formulierung ʺNach dem Tod des Letztversterbenden soll die gesetzliche Erbfolge eintreten.ʺ kann unklar bleiben, ob hiermit die gesetzlichen Erben verbindlich als Schlusserben eingesetzt werden […]
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