Aktuelles
- Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR 25. Oktober 2025
- Bundesverfassungsgericht: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare 24. September 2025
- Privatschriftliches Testament – Eine Kopie ist nun mal kein Original 21. September 2025
- BFH: Steuer kann rückwirkend entfallen – Irrtum über Steuerfolgen bei Ehevertrag 17. September 2025
- Die speziellere Regelung des § 63 Abs. 1 Satz 2 FamGKG zur Erhöhung der Gerichtsgebühren in Kindschaftssachen geht der allgemeinen Regelung in § 40 Abs. 2 Satz 1 FamGKG vor, so dass keine Deckelung auf den Wert nach altem Recht vorzunehmen ist. 10. September 2025
Kontakt
Erbrecht, Scheidung und Erbschaftsteuer
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Tel.: 0711 - 3058 9310
Fax: 0711 - 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.dansef.de
Pressemitteilungen
-
Oberlandesgericht Hamm: Fiktives Arbeitseinkommen bei ungelerntem Unterhaltsschuldner
(Stuttgart) Schuldet ein Vater seinem minderjährigen Kind Unterhalt, kann ihm als ungelernte Arbeitskraft im Rahmen seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit ein fiktives monatliches Nettoeinkommen von über 1.300 Euro zuzurechnen sein, wenn er […]
-
Oberlandesgericht Hamm prüft ʺZettel-Testamente
(Stuttgart) Ein ernsthafter Testierwillen kann nicht feststellbar sein, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier errichtet worden ist. Darauf […]
-
Oberlandesgericht Hamm konkretisiert Anforderungen an die Einwilligung der Eltern in die ärztliche Behandlung ihrer Kinder
(Stuttgart) Ein ärztlicher Heileingriff bei einem minderjährigen Kind bedarf grundsätzlich der Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern. Erscheint nur ein Elternteil mit dem Kind beim Arzt, darf dieser in von der Rechtsprechung […]
-
Oberlandesgericht Hamm: Keine Erbeinsetzung bei unklarer Testamentsbestimmung
(Stuttgart) Enthält ein gemeinschaftliches Ehegattentestament die Formulierung ʺNach dem Tod des Letztversterbenden soll die gesetzliche Erbfolge eintreten.ʺ kann unklar bleiben, ob hiermit die gesetzlichen Erben verbindlich als Schlusserben eingesetzt werden […]
-
-
-
-
-
-